Eleanor Costellos scheinbarer Selbstmord wird für Frankie Sheenan, gerade frisch an die Ermittlerfront zurückgekehrt zur Zerreisprobe. Die Frau, bulimisch, selbstbeherrscht und scheinbar ihren Ehemann verprügelnd, hinterlässt nicht gerade viele Spuren zu ihrem Killer. Sheenan und ihr Team stoßen erst auf Ungewöhnlichkeiten, als ein weiteres Opfer, brennend im Halloweenfeuer gefunden wird. Amy, das zweite Mordopfer hatte ein Verhältnis mit dem Ehemann des ersten Opfers, aber wo ist der Ehemann?
Peter Costello steht somit als Hauptverdächtiger auf der Liste ganz oben, doch von ihm gibt es seit einem Monat keine Spur. Sheenans Team steht kurz vor der Aufgabe, als ausgerechnet das Bankkonto des zweiten Opfers erneut zu einer Website im Darknet führen, deren Spur bereits erloschen war.
Der Killer spielt ein wahrhaft blutiges Spiel.
Mit „Zu nah“ hat Olivia Kiernan einen blutigen Thriller geschaffen, dessen verstrickte Story es dem Leser nicht gerade einfach macht, das Gute vom Bösen zu trennen.
Sheenan, mit belasteter Vergangenheit, bringt gehörig Schwung und Baz als sehr traditionellen Wingman bringt ausreichend Klassik in den Thriller. Der Faden, der sich im wahrsten Sinne als blutrot entpuppt, zieht sich stetig durch die Geschichte eines grausamen Mordkomplotts und steht mit dem Preußisch Blau Chagalls in ausgezeichnetem Kontrast.
Mir gefiel besonders diese verstrickte Story, der man teilweise nur schwer folgen konnte, bei der es dann aber immer wieder unverhofft „klick“ machte und nur um darauf gleich in die nächste Falle des Killers zu tappen.
Das Hörbuch mit seinen ingesamt 445 Minuten und der tollen Stimme von Sabina Godec erzählt anfänglich eher sanft die Geschichte der ersten zwei Morde, nimmt dann aber rasant an Stimmung auf. Sabina Godecs Stimme passte ausgezeichnet zu Freddie Sheenan.
Ich hoffe, dass es weiter Fälle mit Sheenan und Baz geben wird!
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Die im Artikel hinterlegten Verlinkungen beziehen sich auf Produkte, die ich selbst erstanden habe (Hörbuch) und nicht von den Herstellern bzw. Verlägen oder Autoren zu Werbezwecken kostenlos erhalten habe! (gem. Urteil Landgericht Berlin vom 24.05.2018 – Az. 52 O 101/18) #Werbung ohne Gegenleistung!