Genauso wie die Hauptfigur Carter wird der Leser in die Geschichte „Fürimmerhaus“ hinein gespült.
Es ist ein Erwachen in einer neuen Welt ohne Erinnerung an die Vergangenheit. Zum Glück wird er von Emmeline erwartet. Sie ist ein Geistermädchen, deren ganze Person schwach leuchtet. Sie bringt ihn zu einer Gruppe von Erlösern, die sich in dem unendlich großen Fürimmerhaus zusammengefunden haben.
Diese Gruppe besteht aus insgesamt sechs, mit Carter nun sieben, Personen. Wobei Personen sehr allgemein zu sehen ist, schließlich gibt es neben dem Geistermädchen auch noch eine lebende Puppe und ein menschengroßes Kaninchen.
Die Widersacher der Erlöser sind die Archonten, die ein ganzes Heer von Famuli befehlen und die Herrscher des Fürimmerhauses sind. Letztendlich ist man als Erlöser ein Gefangener in einem unendlich großen Haus.
Allerdings träumt die Gruppe davon, dem Fürimmerhaus zu entkommen. Im Inneren des Hauses soll es einen Ort geben, in dem der „Erbauer“ lebt und wo es einen Ausgang aus dem Haus geben soll. Carter erscheint gerade zu dem Zeitpunkt als die Gruppe beschlossen hat, ihre Flucht aus dem Haus in die Tat umzusetzen…
Kai Meyer hat mit „Fürimmerhaus“ eine Welt erschaffen, die sich guttuend von altbekannten Fantasywelten abhebt. Das macht die Geschichte auch so außergewöhnlich und spannend. Nichts ist in irgendeiner Weise vorhersehbar. Es geht auch nicht um Gut und Böse, denn das Gute im Fürimmerhaus speist sich aus dem Bösen und umgekehrt. Sie bilden die beiden Seiten der Medaille und sind untrennbar miteinander verwoben. Die Charaktere sind liebevoll gezeichnet und man kann sich mit den Protagonisten gut identifizieren.
Wenn ich einen Vergleich mit anderen Geschichten ziehen müsste, dann käme mir wahrscheinlich am ehesten Alice im Wunderland in den Sinn, und das nicht wegen Hingis, dem Kaninchen! Dabei ist es dem Autor gelungen, eine völlig neue Version zu erschaffen, die den Leser von der ersten bis zur letzten Seite fesselt.
Herzlichen Dank an Kai Meyer, an den Fischer Sauerländer Verlag und an NetGalley für das Rezensionsexemplar.